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7. Strafsenat: Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Datum: 18.04.2024

Kurzbeschreibung: 

7. Strafsenat: Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Die beiden Angeklagten sollen im Zuge von Lieferungen von Elektronikbauteilen für militärisches Gerät nach Russland gegen Handelsbeschränkungen der Europäischen Union verstoßen haben


Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                         Freitag, den 3. Mai 2024 um 9.30 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 4,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart



unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen den 59-jährigen Angeklagten W. und die 53-jährige Angeklagte S., welche beide die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit besitzen. Dem Angeklagten W. wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz jeweils in Verbindung mit Vorschriften der Europäischen Union verstoßen zu haben. Die Angeklagte S. soll in einigen dieser Fälle Beihilfe geleistet haben.

 

Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 14. Februar 2024 soll der Angeklagte W. als Geschäftsführer zweier Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronik­bauteilen in der Zeit von Januar 2020 bis März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland ausgeführt haben, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst gewesen sei. Dazu habe die von den russischen Streitkräften auch derzeit in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“ Drohne gehört. Die gelieferten Bauteile seien überwiegend gängiger Bestandteil für den Drohnenbau gewesen und insgesamt von Handelsbeschränkungen der EU erfasst.

 

Zur Umgehung der EU-Sanktionen habe der Angeklagte W. die betreffenden Waren – teilweise über ein von ihm beherrschtes und von der Angeklagten S. geführtes Unternehmen in Baden-Württemberg – in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt und sodann über zwei von ihm geführte Unternehmen nach Russland exportiert. Die Angeklagte S. habe dieses Vorgehen in 14 Fällen unterstützt, indem sie gegenüber dem Vorlieferanten der Wahrheit zuwider erklärt habe, dass die Güter in Deutschland verbleiben würden. Tatsächlich wurden die Waren jedoch zunächst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen ausgeführt. Diese hätten mit dem Wissen des Angeklagten W. für eine Weiterleitung an den militärischen Hersteller gesorgt. Nach dem 24. Februar 2022 sei der Angeklagte W. dazu übergegangen, die Waren mit Hilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten nach Russland zu transportieren.

 

Der gesamte, der Einziehung unterliegende, Erlös für die verbotswidrig ausgeführten Bauteile belaufe sich auf etwa 875.000 Euro. Hiervon habe eine von dem Angeklagten W. geführte GmbH rund 660.000 Euro erlangt. Dieses Unternehmen ist als Einziehungsbeteiligte am Verfahren beteiligt.

 

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 5. März 2024 (hier) zu entnehmen.

 

Der Angeklagte W. befindet sich seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft.

Mit Beschluss vom 3. April 2024 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden besetzt sein.

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Dienstag, 7. Mai 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Dienstag, 14. Mai 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 3. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 5. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 10. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Mittwoch, 12. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 17. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 19. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 24. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 26. Juni 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Dienstag, 9. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Montag, 15. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Mittwoch, 17. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 4

Montag, 22. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Freitag, 26. Juli 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Montag, 19. August 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

Montag, 9. September 2024, 9.30 Uhr, Saal 18

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 16. April 2024 wurden für die Sitzungstage jeweils ein Akkreditierungsverfahren und eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmenangeordnet.

 

Die Akkreditierungsfristfür den ersten Sitzungstag endet am Donnerstag, den 2. Mai 2024 um 10:00 Uhr.

 

Für sämtliche weiteren Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag.

 

Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen können gerne an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

 

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

 

gerichtet werden.

 

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

 

Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen dürfen, zugelassen.

 

Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, entscheidet bei der Vergabe der Poolplätze die Reihenfolge des Eingangs.

 

Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Pressevertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

 

Aktenzeichen

7 St 3 BJs 119/23 Oberlandesgericht Stuttgart

3 BJs 119/23-1 Generalbundesanwalt

 

 Sitzungspolizeiliche Verfügung vom 16.04.2024

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